Vom Nutzkeller zum Wohnraum
In Zeiten, in denen Wohnraum knapper und immer teurer wird, liegt es nahe, den zusätzlichen Raum, den ein Keller bietet, als Wohnfläche zu nutzen. Soll aber ein Kellerraum in einen vollwertigen Wohnraum umgebaut werden, reicht es nicht aus, nur das Kellermauerwerk trockenzulegen und zu dämmen. Neben den Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer und der Art der Nutzung spielen vor allem die baulichen und die Umgebungsbedingungen eine entscheidende Rolle. Dabei besonders wichtig: die Belichtung des Kellers, die Belüftung und Feuchteabfuhr sowie die Raumhöhe.
Was ist ein Wohnkeller?
Wohnkeller sind Kellerräume, die für Wohnzwecke genutzt werden können und entsprechend ausgebaut und eingerichtet sind. Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, spricht man auch von einer Kellerwohnung. Da der Begriff "Keller" oft eher negativ besetzt ist - Vorstellung von Dunkelheit, Kälte und Feuchtigkeit, - wird bei der Vermarktung von Wohnraum im Keller gerne die Bezeichnung Souterrain bzw. Souterrain-Wohnung verwendet.
Welche Voraussetzungen und Vorschriften gelten für Wohnkeller?
Es gibt 3 Vorgaben des Bauamtes.
Deckenhöhe:
Bei Wohnkellern muss die Deckenhöhe mindestens 2,20 Meter betragen siehe Tabelle 1. . Das verlangt das Landesbaurecht. In einigen Bundesländern gelten noch größere Deckenhöhen.
Licht und Belüftung:
In den Landesbauordnungen sind auch Vorschriften zur Belüftung und zu Fenstern enthalten, die beim Kellerausbau einzuhalten sind.
Warmer Keller:
Ein Wohnkeller fällt, im Gegensatz zu einem reinen Nutzkeller, unter die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) darf maximal 0,3 betragen. Dazu benötigen die Räume eine entsprechende Wärmedämmung und müssen beheizt werden können.
1. Deckenhöhe
Bundesland | Lichte Deckenhöhe für Aufenthaltsräume | Quelle (kann man anklicken) |
Baden-Württemberg | Mindestens 2,30 Meter | |
Bayern | Mindestens 2,40 Meter (nicht gültig für Gebäudeklassen 1, 2* und Dachraum) | |
Berlin | Mindestens 2,50 Meter | |
Brandenburg | Mindestens 2,40 Meter | |
Bremen | Mindestens 2,40 Meter | |
Hamburg | Mindestens 2,40 Meter (Gebäudeklasse 1, 2 mindestens 2,30 Meter) | |
Hessen | Mindestens 2,20 Meter für Keller (allgemein 2,40 Meter) | |
Mecklenburg-Vorpommern | Mindestens 2,40 Meter (Gebäudeklasse 1, 2* mindestens 2,30 Meter) | |
Niedersachsen | Mindestens 2,40 Meter über 2/3 der Grundfläche | |
NRW | Mindestens 2,20 Meter für Kellergeschoss (allgemein 2,40 Meter, Gebäudeklasse 1, 2* mindestens 2,30 Meter) | |
Rheinland-Pfalz | Mindestens 2,40 Meter | |
Saarland | Mindestens 2,40 Meter (nicht gültig für Gebäudeklassen 1, 2* und Dachraum) | |
Sachsen | Mindestens 2,40 Meter | |
Sachsen-Anhalt | Mindestens 2,40 Meter (Gebäudeklasse 1, 2* mindestens 2,30 Meter) | |
Schleswig-Holstein | Mindestens 2,40 Meter | |
Thüringen
| Mindestens 2,40 Meter (Gebäudeklasse 1, 2* mindestens 2,30 Meter) |
Um diese Deckenhöhen nachträglich zu erreichen, werden umfangreiche Umbau arbeiten in Form einer “Tieferlegung” notwendig. Diese können nur unter Inanspruchnahme einer Spezialfirma bewerkstelligt werden. Das hängt damit zusammen, dass die gesamte Gebäudestatik verändert wird und folglich eine fachgerechte Planung für die Durchführung von Nöten ist.
2. FENSTER
Eine weitere Anforderung lautet, dass die Fensterfläche bei Wohnräumen zwischen 10 und 12,5 Prozent der Grundfläche eines Raumes betragen muss, wobei letzteres 1/8 entspricht – einem Wert, den Sie in den Landesbauverordnungen wiederfinden. Dadurch wird gewährleistet, dass genügend Beleuchtung mit Tageslicht in den Kellerraum fällt.
Ausnahmen hierzu gelten für die Bundesländer Niedersachsen (Niedersächsische Bauordnung spricht lediglich von “notwendigen Fenstern”), Rheinland-Pfalz (1/10) und Baden-Württemberg (1/10), wie aus der Tabelle ersichtlich wird:
Bundesland | Anteilige Beleuchtung mit Tageslicht | Quelle |
Baden-Württemberg | 1/10 | |
Bayern | 1/8 | |
Berlin | 1/8 | |
Brandenburg | 1/8 | |
Bremen | 1/8 | |
Hamburg | 1/8 | |
Hessen | 1/8 | |
Mecklenburg-Vorpommern | 1/8 | |
Niedersachsen | Notwendige Fenster | |
NRW | 1/8 | |
Rheinland-Pfalz | 1/10 | |
Saarland | 1/8 | |
Sachsen | 1/8 | |
Sachsen-Anhalt | 1/8 | |
Schleswig-Holstein | 1/8 | |
Thüringen | 1/8 |
Für die Berechnung der Fensterfläche werden die sogenannten Rohbaumaße oder auch Öffnungsmaße angenommen.
Die Maße können Sie ermitteln, indem Sie Ihr Fenster öffnen und die Öffnung außen unmittelbar vor dem Fensterrahmen vermessen – für die Breite der Abstand zwischen linker und rechter Mauerkante und für die Höhe von der unteren Fensterbank bis zur oberen Wandunterkante.
Die Fensterfläche und die Grundfläche des Wohnraumes können Sie beide mit der Formel Länge in Metern x Breite in Metern berechnen. Anschließend wird mithilfe eines Dreisatzes ermittelt, ob die Fensterfläche zwischen 10 und 12,5 Prozent der Grundfläche des Wohnraums beträgt.
Dreisatz allgemein:
Fensterfläche in Quadratmeter x 100 Prozent : Grundfläche des Wohnraums in Quadratmeter
= anteilige Fensterfläche
Dreisatz mit Beispielwerten:
1,92 Quadratmeter (Fenster) x 100 Prozent : 18 Quadratmeter (Raum)
= 10,66 Prozent anteilige Fensterfläche vom Raum
Demnach entspricht das Fenster den notwendigen Anforderungen, für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Für Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bayern u.a. entspricht das Fenster nicht den Anforderungen.
Normalerweise werden gängige Kellerfenster dieser Anforderung nicht gerecht, da sie zu klein dimensioniert sind (aus Kosten- und aus Statik gründen). Demnach wird es notwendig sein, die Fenster zu vergrößern oder neue Fenster einzusetzen, was wiederum mit Fräs- oder Säge arbeiten an der Kelleraußenwand verbunden ist. Gerade hier sollte der Fenstersturz, also die tragende horizontale Strebe direkt über dem Fenster, besondere Beachtung geschenkt werden. Dieser muss nämlich so geplant und ausgeführt werden, dass das darüberliegende Geschoss an der Stelle nicht absinkt.
In dem Zuge sollten Wärmeschutzfenster eingebaut werden, die den geltenden Anforderungen Rechnung tragen und ausreichende Isolierung gegen Wärme oder Kälte bieten.
3. Heizung
Um als Aufenthaltsraum zu gelten ist es ebenso notwendig die Wohnräume vernünftig beheizen zu können. Daher müssen die Wohnräume auch alle einzeln mit Heizungskörper ausgestattet sein, um angenehme Temperaturen für einen längeren Aufenthalt sicherstellen zu können.
Es müssen nicht zwingend Rohre Leitungen neu verlegt werden.
Es können auch Wandheizungen, Fußbodenheizung sowie Infrarot Heizungen verbaut werden.
Wenn Ihr Keller bereits diese drei Faktoren Deckenhöhe, Fenster sowie Heizung erfüllt, ist ein Ausbau grundsätzlich genehmigungsfrei, solange der Wohnraum in Eigennutzung verbleibt. Für den Fall, dass eine Einliegerwohnung geplant wird, oder umfangreiche Eingriffe in die Statik des Gebäudes notwendig sind, werden wir Ihnen beim entsprechenden Bauantrag bei der Baubehörde behilflich sein.
Einliegerwohnung:
Wenn die Wohnräume im Keller als Einliegerwohnung dienen sollen, sind zusätzliche Vorschriften zu beachten. Die Vorschriften betreffen unter anderem Vorgaben zur Abgeschlossenheit und zum Zugang.
Gerne können wir Sie zu diesem Thema von der Planung bis hinzu Ausführung behilflich sein.
FAQ:
- Wie viel Luftfeuchte sollte ein Wohnkeller maximal haben ?Es sollte maximal 60 Prozent Luftfeuchte aufweisen.
- Was kann man gegen erhöhte Luftfeuchtigkeit tun?
Ist die Luftfeuchtigkeit nur leicht erhöht, lässt sich das im Wohnkeller durch größere Fenster regulieren.
Auch mineralische Putze und Farben puffern Feuchtigkeit, allerdings müssen sie diese auch immer wieder abgeben können.
Mit einer Lüftungsanlage sind Sie auf der sicheren Seite. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung im Wohnkeller hat noch einen
weiteren Vorteil: mit der Lüftungsanlage sorgen Sie für stetige Frischluftzufuhr in den Wohnräumen.
- Wie dämme ich den Keller am besten?
Wärmedämmung sollte aus Perimeterdämmung von außen aufgebracht werden.
Wärmebrücken (auch Kältebrücken genannt) leiten Wärme schneller ab als andere Bauteile des Hauses.
Diese können im Regelfall durch die richtige Außendämmung korrigiert werden. - Ist auch eine Innendämmung möglich ?
Innendämmungen sind möglich, müssen aber sehr sorgfältig verlegt werden, damit sich hinter den Platten kein Schimmel bildet.
Hier empfiehlt es sich eine sogenannte „kapillaraktive“, diffusionsoffene Dämmung inklusive mineralischer Beschichtung.